Wie wird eine Therapie beantragt und wie lange dauert eine Therapie?

Zunächst melden Sie sich bei mir oder einer anderen Praxis für Psychotherapie, um die Notwendigkeit für Therapie in einer Sprechstunde zu klären.
Wird in der Sprechstunde die Notwendigkeit einer Therapie ermittelt, erhalten Sie eine Bescheinigung, auf der alles vermerkt ist.
Mit der Notwendigkeitsbescheinigung terminieren Sie als Nächstes ein erstes Kennenlernen bei Ihrem Wunschtherapeuten, insofern dieser einen Therapieplatz frei hat.

Das Kennenlernen kann in maximal vier sogenannten probatorischen Sitzungen geschehen. Diese Sitzungen dienen dazu, die Diagnostik, Planung und Ziele der Therapie zu klären, sowie die Passung zwischen Therapeut und Patient zu überprüfen. Während der Probatorik wird eine ausführliche Erhebung der Biographie und Krankengeschichte vollzogen, sowie bei Bedarf eine ausführliche Diagnostik mit psychologischen Testverfahren durchgeführt. 

Verlaufen die probatorischen Sitzungen im gegenseitigen Einvernehmen und liegt eine Therapienotwendigkeit vor, wird unter Bezugnahme der Symptomatik die Dauer und der Umfang der Therapie eingeschätzt. 

Dauer und Umfang

Die Sitzungen finden in der Regel in wöchentlichen Abständen zu festen Terminen statt. Eine Sitzung dauert jeweils 50 Minuten. Die Dauer der Behandlung richtet sich an die Komplexität der Symptomatik. Es wird zwischen einer Akuttherapie (max. 12 Sitzungen), einer Kurzzeittherapie (max. 2 x 12 Sitzungen) und einer Langzeittherapie (max. 60 Sitzungen) unterschieden. 

Finanzierung

Gesetzlich Versicherte:
Die Behandlungskosten werden von den Krankenkassen übernommen.

Privat Versicherte / Beihilfe:
Die Behandlungskosten werden in der Regel von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenversicherung in welcher Höhe und in welchem Umfang die Behandlung übernommen werden kann. Dies ist abhängig von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag. Manchmal muss eine Zuzahlung durch den Patienten geleistet werden.

Selbstzahler
Für Selbstzahler richtet sich der Honorarsatz nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), das aktuelle Honorar für Sitzungen à 50 Minuten beträgt 100,55€.

Polizisten
Die Kosten der Behandlung wird von der Heilfürsorge übernommen.